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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Hilfe nötig
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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.12.2013 13:59
Frage 1:Bei Baufi kann ich doch auch fiktiv einfach was nehmen oder nicht?
Antwort: Der Zinssatz muss i die Zeit passen. Der Tilgungssatz sollte zum Alter passen.

Frage 2.Kann den Kunden ja nach der gewünschten Laufzeit fragen?
Antwort: Ja

Frage3: Wozu brauch ich bei Baufi dann eine Tabelle?
Antwort: Wenn der Kunde eine feste Laufzeit nennt.
V20
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.12.2013 22:13 - Geaendert am: 18.12.2013 22:21
Also NUR wenn die Laufzeit bekannt ist, soll ich eine Annuitätentabelle verwenden?

Ich tue mich im Beteich der Baufi mit der Tabelle schwer, hab im Unterricht noch nie eine Tabelle gesehen, wo die einzelnen Monatsraten aufgeführt wurden. Im Rahmen eines Privatkredites ist eine Zinstabelle Gang und Gebe, da sage ich nichts.

Aber da ich ja aufgrund des Alters eh die Tilgung anpassen sollte, ergibt sich doch automatisch die Laufzeit....

40 LZ - 1% Tilgung
30 LZ - 2% Tilgung
25 LZ - 3% Tilgung

Das hab ich mir gemerkt...natürlich zum Rentenbeginn fertig sein.


Können Sie dazu ein prüfungnahes Beispiel mir bitte aufzeigen??

Bin Ihnen für Ihre Hilfe sehr dankbar !!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.12.2013 12:48
Ein Ehepaar (42 und 40 Jahre alt) will ein Einfamilienhaus kaufen. Dazu brauchen Sie ein Darlehen in Höhe von 120.000 €. In Frage kommen ein reines Bankdarlehen oder ein zertifiziertes Kombiprodukt der Bausparkasse.
Berechnen Sie die monatliche Belastung!
V20
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.12.2013 17:03
Ok ich würde sagen bei Bankdarlehen:

25 Jahre Tilgung --> 3% damit die zu Rentenbeginn fertig sind.

Und dann setze ich aufgrund der aktuellen Marktlage einfach 3% p.a. als Sollzinssatz fest.

Annuität: 120.000 x 6% / 100 = 7200€ p.a.
Auf ein Monat: 7200/12=600€

Zuerst hätte ich natürlich eine HH-Rechnung gemacht, um zu sehen, wieviel das Ehepaar monatlich tragen kann und wäre dann gegenfalla höher mit der Tilgung gegangen oder niedriger.

Was sagen Sie dazu Herr Herrmann?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.12.2013 19:57
Das Bankdarlehen ist richtig berechnet.
Nun fehlt noch die Belastung für die Kombifinanzierung mit der Riesterförderung.
V20
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 21.12.2013 01:21 - Geaendert am: 21.12.2013 01:23
Ja genau, da komme ich ins strauchen....

Weiß überhaupt nicht, was wichtig ist bei einer Kombifinanzierung.

Ich weiß nur, dass bei Riester 4% des Bruttojahreseinkommen genommen wird abzüglich 2 x 154 Grundzulagen in diesem Fall. Das wäre dann der Eigenbeitrag, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.

Und jetzt ? Wie gehe ich vor? Nehmen wir an Bruttoeinkommen
von beiden Eheleuten zusammen 48.000€ im Jahr. Davon 4% macht 1920 abzüglich der 2 Grundzulagen wären wir bei 1612€ und auf ein Monat 134,33 ???

Kann das??

Ich danke Ihnen!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.12.2013 10:23 - Geaendert am: 21.12.2013 10:25
Jeder Ehegatte schließt einen Bausparvertrag in Höhe von 60.000 € ab. Zudem schließen sie Zinszahlungsdarlehen in Höhe von 120.000 € ab.
Annahme:
- 2 Kinder nach 2008 geboren
- Regelsparrate und Annuität = 4 ‰
- Zinssatz der Vorfinanzierung 3 %

Monatliche Belastung während der Sparphase
- Regelsparrate Er: 60.000 € • 4 ‰ = 240 €
- Regelsparrate Sie: 60.000 € • 4‰ = 240 €
- Zinsen = 120.000 € • 3 % /12 = 300 €
--------------------------------------------------------------
= Monatliche Belastung 780 €

Monatliche Belastung während der Darlehensphase
- Annuität Er: 60.000 € • 4 ‰ = 240 €
- Annuität Sie: 60.000 € • 4 ‰ = 240 €

Annahme: Beide sind berufstätig
Riesterzulage = 154 € • 2 + Kinderzulage 300 € • 2 = 908 €

Günstigerprüfung mit einem Einkommensteuersatz von 30 %
Sonderausgaben = 2.100 € • 2 = 4.200 €
davon 30 % = 1260 €
./. Zulagen = 908 €
------------------------------------------------
= Rückerstattung = 352 €

Vorteile:
- Absolute Planungssicherheit
- Hohe Riesterförderung
V20
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.01.2014 13:12
Dankeschön, auf Sie ist Verlass!

Was meint ihr, darf man bei der mündlichen in den 15 Minuten Vorbereitungszeit sich die Fragen aufschreiben? Ich meine, das ist ja dann mein Blatt und meine Gedanken, die ich dann in kurzen Stichpunkten niederschreiben würde, solange man nichts vorgefertigtes mitbringt, ist das doch völlig ok richtig?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.01.2014 19:50
Richtig!
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