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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Unbewegte Sparkonten
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rom412
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.07.2010 09:21
@maok
mit dem geld eines sparbuchs kann die bank länger arbeiten, als mit einem normalem konto, da normalerweise auf einem saprbuch das geld länger liegt.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.07.2010 09:31
@ Troy22

Für die Zusendung der Steuernbescheinigung darf eine Bank keine Gebühren verlangen, zumindest nicht vom Kunden, da sie eine gesetzliche Pflicht gegenüber dem Staat wahrnimmt, wenn sie Steuerbescheinigungen versendet, erst zweitrangig im Interesse des Kunden.

Auch dies wird bei Banken gerne übersehen. Viele schicken ohne Nachfrage ohnehin keine Steuerbescheinigungen mehr.
maok
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.07.2010 09:35
@rom412: wie gesagt, ich kenne wohl die Unterschiede der beiden Kontenmodelle, schließlich bin ich 4*7 und habe irgendwann auch mal diesen Beruf gelernt.
Des Weiteren frage ich auch nicht nach der Legitimität von Kontoführungsgebühren bei "genutzen" Konten, seien es nun Spar (eben keine Gebühren) oder KK (gebührenpflichtig), sondern einzig und allein danach, wie Troy22 rechtfertigen kann, dass bei ungenutzen Girokonten Gebühren i.O. sind, bei ungenutzen Sparkonten nicht.
Die EDV-mäßige Führung beider nicht bewegten Kontenarten ist identisch!

Vielleicht reden wir aber auch nur aneinander vorbei.
Ist schließlich auch Freitag...
rom412
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.07.2010 09:37
@maok
ich hatte tro so verstanden, dass er die kontoführungsgebühr meint. aber du hast recht: es ist freitag, hier ist es echt heiß und mir ist schwindelig. vielleicht halt ich einfach meinen mund. *fg*
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.07.2010 10:13
Natürlich kann eine Bank prinzipiell für jede Kontenart Gebühren nehmen, fraglich ist zum einen aber, ob diese an die Umsatzlosigkeit geknüpft werden darf, zum anderen ist die Kostenfreiheit von Sparkonten in Deutschland historisch bedingt (frühere genau gesetzliche Regelungen, was Sparkonten sind und wie die zu funktionieren haben).

Bei Darlehnskonten meinen ja einige Banken auch Gebühren nehmen zu müssen.

Bisher fallen deutsche Kunden aus allen Wolken, plötzlich mit Gebühren für Sparkonten konfrontiert zu werden, zu Recht, finde ich, widerspricht dem Spargedanken schon im Prinzip.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.07.2010 10:47 - Geaendert am: 16.07.2010 10:50
Ich meinte nicht Gebühren für die Steuerbescheinigung, sondern, dass aufgrund einer Steuerbescheinigung viele Kunden erstmal erfahren, dass da noch ein Konto vorhanden ist. Das eine Steuerbescheinigung kostenlos ist, weiss ich auch. Ich weiss auch, dass die Bank aber nichtmehr verpflichtet ist, eine solche zuzusenden, sondern der Kunde muss die beantragen, wenn er es in seiner Steuererklärung geltend machen will.

Aber auch bei den Sparbuchgebühren ist es so, dass der Kunde es in der Hand hat, ob er diese Gebühren zahlen will. Man MUSS sich einfach mal die Bedingungen durchlesen, was die wenigsten Kunden machen.
Wie sagte ein bekannter Wirtschaftsjournalist so schön: In Sachen Geldangelegenheiten sind die Deutschen Analphabeten.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.07.2010 19:43
Also da muss man sich ja auch mal fragen wo rüber man redet, Sparkonten mit einem Guthaben unter 10 Euro.
Die länger als 5 Jahre weder nachgetragen wurden noch sonst was.....in den meisten Fällen sind es vergessende oder verlorende Sparkonten.
Meistens mit einem Guthaben mit einem Euro und ein paar kaputten....und warum gibt es die? Weil früher einmal für Auflösungen Geld verlangt wurde und da wurde dem Kunden dann geraten lassen sie doch 1 DM stehen.
Soviel dann auch zur historischen Kostenfreiheit.
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.07.2010 21:09 - Geaendert am: 16.07.2010 21:10
Ich habe noch nicht einen einzigen Fall erlebt, wo der Kunde mit einem alten Sparbuch kam, und dieses nicht mehr existiert. Ich spreche das an, weil weiter vor mit explizit die Deutsche Bank ins Auge gefasst wurde.

Ab und zu trage ich Sparbücher für mehrere Jahre nach. Darunter auch Bücher, wo noch DM drin stehen. Also erzähl mir nicht, dass die ausgebucht werden. Entweder alle, oder keins. Nach welchen Schema würde man denn da gehen?

Liebe Grüße
Wiggle

-------------------------
####### Deutsche Bank
#........#..# Kundenberater PeB
#.....#.....# Marktregion: Schwerin
#..#........# Region: Ostsee/Lübeck
####### Abschlussprüfung: 11./12. Mai 2010 *erledigt*
mündliche Prüfung: 06. Juli *erledigt*

baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.07.2010 08:49
@ Wiggle

Danke für den Tipp, wenn mir das dann das nächste mal im Hause Ackermann passiert, kreist dann aber der Hammer gleich bis Frankfurt, also doch nur einzelne Mitarbeiter, die sich über Recht und Gesetz hinwegsetzen.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.07.2010 17:48
Also bei uns waren diese Umbuchungen schon klassifiziert bzw. definiert.
Kein Mitarbeiter aus dem Markt durfte selber einfach so auf dem cpd rumbuchen.
Wenn du denn nun deinen Hammer kreisen lassen willst, , wie willst du einen Schaden definieren? Was soll nun das Problem sein? Auch bei anderen Banken wird es bestimmt nur mit lange umsatzlosen Sparkonten mit sehr geringem Guthaben gemacht und mit den Kunden gab es auch schon lange keinen Kontakt mehr sonst sagt man ja mal im Kundengespräch lassen sie uns doch mal die ganzen kleinen Sparbücher zusammenfassen oder was haben sie damit geplant?
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.07.2010 00:19 - Geaendert am: 18.07.2010 00:23
Natürliche einzelne Mitarbeiter. Ich finde es immer wieder erstaunlich, das Leute hier ihre Meinungen über Banken ablassen, ohne wirklich Ahnung zu haben.

Rein zufällig bin ich auch bei der Deutschen Bank und habe sowas noch nie erlebt, dass wir einfach Sparbücher ausbuchen. Bei uns sind Sparbücher aus den 60er Jahren noch aktiv.

Ich habe auch schon bei meinem Vater erlebt, dass manche Mitarbeiter von Sparkassen und eG Beratungsdokumentationen in Vorsorge und Wertpapierberatung "vergessen".

Ich spreche jetzt nicht die Namen der Banken an, aber nur weil einzelne Mitarbeiter das Gesetz nicht so eng sehen, heißt das nicht, dass die Banken das im Allgemeinen so handhaben.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.07.2010 09:24
Um da etwa zu unternehmen bedarf es keines Schadens. Interessant, dass Banker immer nur in Geldkategorien denken.
"Vertragserfüllung" ist das geschützte Rechtsgut, allen Schadensfragen vorgelagert, gerichtlich erzwingbar.....

Aber erst gibts da ja mal bei den meisten Banken den Ombudsmann, der wird da kein langes federlesen machen, aber darauf wird es keine Bank ankommen lassen, dann werden lieber so die üblichen Lügen wie die vom bedauertlichen Einzelfall.... herausgekehrt.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.07.2010 11:55 - Geaendert am: 18.07.2010 11:57
@ Technologie

ich habe ja nie von der Deutschen Bank geschrieben. Ich habe darüber geschrieben, wie es in einer Sparkasse gehandhabt wurde. Und da waren es keine einzelnen Mitarbeiter, da wurde es systemseitig gemacht.
Und es gab damit nie Probleme.

@bänkli

welcher Punkt aus einem Vertragserfüllungsvertrag wird denn nicht erfüllt???
Das Geld wird weiter verwahrt. Es werden Zinsen berechnet. Das Geld ist jederzeit verfügbar.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.07.2010 15:58
"welcher Punkt aus einem Vertragserfüllungsvertrag wird denn nicht erfüllt???"

Geh doch mal den Kontenvertrag der geschlosen wird durch, dann kannst du es Punkt für Punkt abarbeiten, was nicht erfüllt wird, individuelles Konto mit Kontonr. xxx, etc....

"Das Geld wird weiter verwahrt."
"Verwahrt"? Was hat das Thema Verwahrung hier verloren, das hat mit Sparkonten (Darlehen) schon mal nichts zu tun.

"Es werden Zinsen berechnet."
Ja, nur wann? Inwischen gibts Steuerbescheinigungen und Abgeltungssteuer zu den auf CpD Konten gezahlten Zinsen?
Wohl eher nicht. Warum eigentlich nicht? Guter Ansatz, da könnte man mal die Steuerprüfung rein schicken, aber eigentlich sind die auf CpD Konten immer hganz heiss .... ;-)

"Das Geld ist jederzeit verfügbar."
Jo, vor allem die Zinsen, wenn die irgendwo von der Zentrale abgefragt werden müssen und der Kunde gut Zeit mitbringt, dann haut das hin...
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.07.2010 18:45 - Geaendert am: 18.07.2010 18:50
ich weiß nicht, ob es das heute noch gibt, augrund der Abgeltungssteuer wohl nicht. Aber bis zur Abgeltungssteuer ist da steuerlich kein Problem entstanden, es waren ja höchstens 10 Euro auf dem Konto bei einem Zinssatz von 0,5 % sind das 0,05 € Zinsen, da wurde ja keine Zinsabschlagsteuer abgeführt.
Dem Guthaben, war die Kontonummer weiterhin zugeordnet.
Es ging nur darum Kosten zu sparen, weil die meisten Sparkassen haben kein eigenes Rechenzentrum, da zahlt die Sparkasse für jedes Sparbuch Geld.
Bei uns war die Sache immer in weniger als 5 Min, erledigt.

Du kannst es auch anders ausdrücken, dieses Sparkonto wird in einem anderen EDV-System geführt.
Es gibt wohl kaum eine Verpflichtung alle Konten im gleichen System zu führen.
So rein Intern wie es abgelaufen ist:
Auf dem Buchungsbeleg wurde die cpd Nummer als Buchungskonto eingegeben und im Verwendungszweck die Sparbuchnummer. Der Kunde hat Zinsen bekommen. Der Kunde hat sogar die Buchungen bekommen können.

Heute in Zeiten der Abgeltugungssteuer wird man das wohl nicht mehr machen können.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.07.2010 07:42
Diese Bagatellgrenze mit den 10 € gibt es seit der Abgeltungssteuer nicht mehr.
BeyazAtliPrens
Rang: IPO

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Verfasst am: 22.07.2010 17:03
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=110562777907&ssPageName=STRK:MESELX:IT
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