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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
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Hilfe --->WPHG (Risikoklasse)
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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.07.2010 17:01
Wenn eigene Bankprodukte verkauft werden, bricht das dem Berater das Rückgrad.
Wieso?
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.07.2010 21:13 - Geaendert am: 12.07.2010 21:15
Herr Hermann, Sie liegen ausnahmsweise falsch. Die Bank darf und wird Provisionen verlangen von Bundeswertpapieren, wenn diese über sie vertrieben werden.
Sie können mir und Omerta natürlich widersprechen, aber ich denke Leute aus der Praxis wissen da mehr als reine Theoretiker.

Deshalb sagte ich ja, dass Bundeswertpapiere nur über die Finanzagentur kostenlos sind =)

@Troy22: Es gibt "auch" Finanzierungsschätze und Bundesschatzbriefe, die nicht börsenhandelbar sind? Heißt das im Gegensatz, es gibt welche, die börsenfähig sind?

Aufpassen bei der Formulierung, denn Finanzierungsschätze und Bundesschatzbriefe sind NICHT börsenfähig.
Genauso wenig können Finanzierungsschätze zurückgegeben werden.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.07.2010 21:20 - Geaendert am: 12.07.2010 21:21
Antwort zu Herrn Hermann: Tages- und Festgelder bringen dem Berater nichts. Er verdient null daran.
Ein Berater, der nur Kunden mit Festgelder hat, kann sich einen neuen Job suchen, wenn sich nichts ändert. Da spielt das Volumen auch keine Rolle.

In großen Banken zählen nur Verkaufszahlen.


Deshalb bieten große Banken wie die Deutsche Bank kaum Zinsen für die Einlagen, damit Kunden sich auf Wertpapiere konzentrieren.
omerta
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.07.2010 22:25
Und wenn Sparprodukte angeboten werden oder Festgelder, sucht man binnen kurzer Zeit eine Möglichkeit, diese in Wertpapiere umzuschichten.
Renovatio
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.07.2010 22:39
Oh man bin ich froh das ich nicht mehr im Privatkundenbereich bin ;-)
Immer dieses ständige drehen und verkaufen auf Teufel komm raus, schön das es noch Bereiche in der Bank gibt wo das nicht der Fall ist...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.07.2010 15:29 - Geaendert am: 13.07.2010 15:39
@Technology
Wenn Sie für den Verkauf von Bundesschatzbriefen Gebühren berechnen, dann verstoßen Sie gegen folgende Vereinbarung (Nr.3):

http://www.deutsche-finanzagentur.de/fileadmin/Material_Deutsche_Finanzagentur/Handmappe/2010_05/B_2.pdf
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.07.2010 15:43
Wie dumm sind eigentlich die Manager der Großbanken?

Einlagen können zinsbringend im Kreditgeschäft eingesetzt werden.
Verkaufen sie Fremdprodukte fließt Liquidität ab. Das Geld für die Kreditvergabe muss teuer beschafft werden.

Irgendwann ersticken die Großbanken an ihren Provisionseinnahmen!
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.07.2010 18:04
Halt, halt, die Ausgabeaufschläge waren auf die börsenfähigen Bundeswertpapiere bezogen. Mein Text war etwas umständlich erklärt, ich habe ihn dementsprechend editiert.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.07.2010 19:18
Ausgabeaufschläge gibt es bei Fonds und Zertifikaten.
Bei Bundesanleihen und Bundesobligationen spricht man von Verkaufsprovisionen und Börsenkosten.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.07.2010 20:01
Ist doch wurscht. Bei uns heißt das immer bankintern Ausgabeaufschlag, no matter what. Kann auch ne Unternehmensanleihe, Floater-festverzinliche Anleihe Mix, klassischer Floater, Aktie sein.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.07.2010 20:01
Ist doch wurscht. Bei uns heißt das immer bankintern Ausgabeaufschlag, no matter what. Kann auch ne Unternehmensanleihe, Floater-festverzinliche Anleihe Mix, klassischer Floater sein.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.07.2010 20:45
Die Verkaufsprovision Ausgabeaufschlag zu nennen, obwohl die Wertpapiere schon lange ausgegeben sind, ist nicht professionell, sondern laienhaft und gedankenlos.
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