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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Besteuerung Kapitallebensversicherung vor 2005
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Doener_Ali
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.03.2010 09:28
Als Ergänzung: es gibt kein Halbeinkünfteverfahren bei Versicherungen. Nenn es hälftige Besteuerung oder wie auch immer, jedoch nicht Halbeinkünfteverfahren, da nicht in § 3 Nr. 40 EStG bzw. § 3c Abs. 2 EStG aufgeführt.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.03.2010 11:47
Herzlichen Dank für den Hinweis.
Die Texte habe ich entsprechend ausgebessert.
Doener_Ali
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.03.2010 15:57
macht ja nix.

Als Erklärung: Der steuerfreie Teil beim Halbeinkünfteverfahren bzw. jetzt Teileinkünfteverfahren wird im Rahmen der Veranlagung für die Berechnung der Kirchensteuer hinzugerechnet. Die Kirchensteuer wird also auf 100 % der Erträge gerechnet obwohl ein Teil der Erträge einkommensteuerfrei ist. Bei Versicherungen werden hingegen nur 50 % im Veranlagungswege bei der Kirchensteuer berücksichtigt. Insofern ist HEV der falsche Ausdruck
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.10.2011 11:00
Wenn ein Kunde mit 65 Jahren in Rente geht und dann seine Kapitallebensversicherung, die er vor 30 Jahren anbgeschlossen hat, verrenten lässt, muss er dann 18 % als Ertragsanteil der Rente versteuern?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.10.2011 18:19
Während der Rentenauszahlung werden Zinsen erwirtschaftet. Deshalb geht das Finanzamt davon aus, dass 18 % als Ertragsanteil steuerpflichtig sind.
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