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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Lösungsvorschlag vom Grundmann
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vobamh
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2009 12:08
also meines wissens hat man zwar ein auskunftsrecht, aber nur ein eingeschränktes. man darf nichts fragen, was die ag bei beantwortung bloßstellt o.ä.
von daher ist das auskunftsrecht schon eingeschränkt...
sternschnuppe1
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.11.2009 12:10
als aktionär hat man ein anrecht auf anteil am liquidationserlös....
aber da stand noch hinter bei insolvenz....
und den anspruch hat man ja nicht nur bei insolvenz, sondern immer....die ag kann sich ja auch einfach so auflösen,dann wird das vermögen auch verteilt
KINGS
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2009 12:11
Hallo,

als ich denke das die Lösungen von Herrn Grundmann stimmen. Ich denke, dass man an diesen Lösungen keine Zweifel haben braucht.

Zur Frage 8: Also ich finde das es ganz eindeutlich ist, dass das Sternchen auf Rentner, Pensionäre und Beamte zutrifft.

Begründung: Zwischen Pensionären und Rentnern besteht aus Sicht der Bank für ein Scoring kein Unterschied.
Und wer das in der Klammer genau liest sieht, dass es in der Mehrzahl geschrieben ist. Also finde ich ist hier sogar eine Reklamation unsinn.

Danke
vobamh
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2009 12:11
wahrscheinlich werden aber bei insolvenz zunächst die gläubiger bedient und wenn noch was übrig bleiben sollte, dann die teilhaber
Doerdi
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2009 12:12
Aber da stand ja nicht NUR bei Insolvenz, deswegen ist es auch nicht falsch oder?
vobamh
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2009 12:14
ja gut aber da steht, falls die ag pleite geht. man hat doch immer ein recht darauf, nicht nur wenn die pleite geht, oder?
KINGS
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2009 12:22
Also man hat halt nur ein Recht drauf, falls noch Kapital in der AG vorhanden ist. Zuerst müssen halt mal alle erstrangigen Schuldner getilgt werden und dann erst die Aktionäre. Wenn aber kein Geld mehr vorhanden ist, dann gibts auch nichts. Also hat man kein Liquidisationserlös. Ist doch nicht so schwer meines Erachtens.

Das man ein Recht auf die HV hat und ein eingeschränktes Auskunftsrecht ist auf jeden Fall richtig. Eingeschränkt daher, dass man den Vorstand nicht z.B. fragen darf, wie oft er seine Frau betrogen hat, oder so was..
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.11.2009 12:46
Hat man bei der Insolvenz nicht nur ein Recht an der Insolvenzmasse ???? Liquidationserlös würde doch "nur" bei einem Konkurs geben, es gibt aber kein Konkurs mehr, sondern nur noch die Insolvenz :-)

Dann wäre die Antwort von sich aus schon falsch ....

Oder denk ich jetzt über zu viele Ecken ......
cHris1612
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.11.2009 17:17
Der Begriff Konkurs ist nicht mehr zeitgenössisch... das heisst ehute insolvenz... und der aktionär hat ein recht auf den liquidationerlös... im gehören ja anteile vom unternehmen, daher gehören im zu seinem teil masse aus der insolvenzmasse...

und zu deiner begründung "weil es in der mehrzahl geschrieben" wurde... Das kann man auch auf Rentner beziehen... es gibt ja nicht nur einen Rentner sonder viele Rentner.... und komisch fand ich, dass oben um berufsgruppen zu trennen immer ein komma benutzt wurde und unten auf einmal ein querstrich... daher bin ich, jetzt persönlich, davon ausgegangen dass damit nur rentner gemeint waren...
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