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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

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123abc
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2007 15:52
zu den optionsscheinen... da stand ja extra... "entgelte bleiben unberücksichtigt" deswegen habe ich auch 148,01 genommen. ich meine solche kack aufgaben regen mich auf. ich weiß wie es gerechnet wird und muss dann noch noch 5 minuten investieren um mich zwischen 148,01und 166,01 zu entscheiden (und dann auch noch falsch entschieden...) nur weil die ihre aufgaben nicht eindeutig formulieren können.
FcTeutonia
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.11.2007 16:14
Hätte da auch noch ein Kritikpunkt:

Gleich bei der 1. Aufgabe im geschlossenen Teil hat sich wohl ein Rechtschreibfehler eingeschlichen.

BestEllungsurkunde steht da!
Ist ja so nicht richtig!

--------------------------

22....Millwall
will plays
44....Chelsea
Yeeeees, fucking yeees!

Das Niveau sinkt, der Spaß steigt!

mr_banker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.11.2007 16:41
naja ob da jetzt bEstellungs- oder bestAllungsurkunde steht is ja jetzt wohl schnuppe.
Raffaela
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2007 17:23
Das Ding hieß soweit ich weiß früher immer Bestallungsurkunde, wurde aber irgendwann in den letzten Jahren in Bestellungsurkunde umgenannt.
Johnie_Walker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2007 21:28
is doch Wumpe, wird beim Vormundschaftsgreicht betsEllt.

Also wenn sie uns daraus nen Strick drehen und die Lösung ist falsch, dann brennt die Ranch, das sag ich euch!
Sertuk
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2007 22:09
Zu der BestEllungsurkunde:

Die Lösung ist falsch!

Der Betreuer legitimiert sich mit Lichtbildausweis und BestAllungsurkunde! Das war weder ein Rechtschreibfehler noch sonst was...
Die Nummer hab ich netmehr im Kopf aber richtige Lösung war:
Lichtbildausweis und Betreuerausweis!
Tasci
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.11.2007 22:17
Nur leider steht da keine Antwortmöglichkeit mit "Betreuerausweis und Lichtbildausweis" !!!

Aus der Praxis weiß ich aber auch, dass zur ersten Legitimation eine Bestallungsurkunde vorliegen MUSS...der Betreuerausweis wird erst aufgrund der Bestallungsurkunde eingetragen udn kann dann erst als Legitimation des Betreuers angenommen werden. Somit is meiner Meinung nach Antwort 4 immernoch richtig, dass eine Bestallungsurkunde vom Vormundschaftsgericht und sein Lichtbildausweis nötig ist.

_____________________________________________________
You cannot kill, what you did not create...

Coke1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.11.2007 22:18
@EARTHWORM:

Ich hab als 3 Merkmale der Zwischenfinanzierung:

1.) Endfälliges Darlehen
2.) Nur Zinsen, Tilgung durch Auszahlung des BSV
3.) Besicherung durch Abtretung des BSV inklusive Guthaben

Hoffe mal das geht durch ;)
EARTHWORM
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.11.2007 12:24
jo, an
"3.) Besicherung durch Abtretung des BSV inklusive Guthaben"
hatte ich auch noch überlegt, habs aber dann weg gelassen, da ich mir gedacht habe, dass es nichts mit der Zwischenfinanzierung an sich zu tun hat, sondern die Sicherheit der Bank erhöht..
Ich dachte mir, ein Merkmal von nem Verbraucherdarlehen ist ja auch net das die Bank dafür z.B. ne Lohn und Gehaltsabtretung verlangen kann..
Aber wenn ich nochmal drüber nachdenke, dann wirds wohl stimmen, denn mir fällt auch sonst kein anderer Punkt mehr ein und in der Regel wird ja auch ne Abtretung gemacht... :-)
Naja, jetz gleich erst mal Wiso und Rewe und Wiso kann bei mir eigenltich echt net gut gehen.. :-(
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