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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Unterschied: Dienstbarkeit - Reallast
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xellus89
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 31.03.2011 21:47
Hr. Hermann, vielen Dank für die leicht verständliche und plausible Antwort.

Könnten Sie in diesem Zusammenhang auch noch den Begriff des Nießbrauches klar abgrenzen und erläutern?

Vielen Dank.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2011 22:21
Wird ein Nießbrauch gewährt, wird ein Nutzungsrecht eingeräumt.

Beispiel:
Vater schenkt dem Sohn eine Eigentumswohnung. Er will aber solange er lebt, die Miete vereinnahmen. Der Sohn bewilligt die Eintragung eines Nießbrauchs zugunsten seines Vaters. Der Vater kann aus der Wohnung sämtlichen Nutzen ziehen.
Das Nießbrauchsrecht ist nicht vererbar.
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