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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Riester Rente
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HamZta
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.11.2006 17:14
sorry, aber dein steuerlicher vorteil wird NIE pro jahr an die 2000 EUR herankommen....

by the way : was sagt dir das wort " rürup "

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2006 17:35
rürup .... muhaha .....

wer das nicht kennt und liebt =)
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2006 17:47
Ok, es sind 2100 Euro, die vom versteuernden einkommen runtergehen...

übrigens hab ich nirgends geschrieben, dass die steuerlast um 2000 euro abnimmt.
B-Man
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.11.2006 13:15
@hamZta
Dann zeig mir doch mal eine andere "Anlage", bei der du eine Rendite in dieser Höhe bekommst...
Deine Art auf Beiträge zu antworten kannst dir übrigens auch abgewöhnen...
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 18:44
Warum muss eine junge Mutter, die gerade entbunden hat, den Sockelbetrag von 60 Euro bezahlen?
Johnie_Walker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 18:59 - Geaendert am: 13.11.2006 19:01
5 € im Monat wird sie ja wohl übrig haben, und ich finde, wer ein Kind zur Welt bringt, sollte sich schonmal über die finanzielle Zukunft Gedanken machen. Zudem bekommt die Mutter ab der Geburt ja auch 154 € mehr jeden Monat und davon kann man mal 5 Öcken abzwacken!

MfG Johnie_Walker
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 19:04
Es geht nicht darum, ob sie sich das leisten kann, sondern um die Rechtfertigung aufgrund des EStG.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 19:38 - Geaendert am: 13.11.2006 19:40
Gefördert werden grundsätzlich alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten. Zu den geförderten Personen zählen auch sonstige Versicherte.
Die nichterwerbstätige Mutter gehört in den ersten drei Lebensjahren des Kindes zum versicherten Personenkreis, weil die Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung anerkannt wird. Damit ist sie selbst zulagenberechtigt.
HamZta
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.11.2006 09:19
Sorry, aber ich kann mich keinesfalls daran erinnern, das ich eine " Riester-Anlage " generell schlecht geredet habe. Ich habe lediglich mal geschrieben, das sich die Riester Rente VOR ALLEM für geringverdiener oder auch kinderreiche Familien lohnt.

Dein Satz aber mit :

" ..., sondern vor allem auch für besser Verdienende, da sich bei diesem Personenkreis vor allem der steuerliche Effekt auszahlt! "

ist doch ein Witz. Riester ist sicherlich nicht für die obere Schicht unserer Kunden auserkoren....
Prisemuetchen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.11.2006 11:52
Muss man die ganzen Zahlen für die Prüfung können oder werden die dann angegeben?
HamZta
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.11.2006 11:59
Als ich im Winter 2005 meine Prüfung hat war die RiesterRente in der schriftlichen Prüfung kein Thema, daher musst du die Zahlen gar nicht wissen.

In der mdl. Prüfung konnte man mit Pech schonmal drüber stolpern, wenn man bsw. beim Thema Altersvorsorge direkt Riester angesprochen hatte......

Kann sich aber bei der diesjährigen Prüfung schon alles geändert haben. Hast du keinen Prüfungskatalog ?
Hermi
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 14.11.2006 16:32
Wie ist das mit Ausbildungsanfängern 2006 die vohrer noch kein Einkommen hatten? Bekommen die Zulage wenn dieses Jahr 60€ Sockelbeitrag eingezahlt wird?
Johnie_Walker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.11.2006 22:26
Ja selbstverständlich! Wenn du den Sockelbeitrag eingezahlt hast, hast du natürlich auch ein Recht auf die Förderung, wirst aber nicht die vollen 114 € kassieren. Daher am besten noch mal extra was einzahlen, wenn du nur am 01.12. einen Beitrag leistest.

MfG Johnie_Walker
Kati0912
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.11.2006 21:02
Das lohnt sich meiner Meinung nach für Besserverdienende nicht. 4% vom Brutto ab nächstem Jahr einzahlen ist für Gutverdienende eigentlich zu viel für so ein Produkt.
Diese Leute könne sich ne "bessere" Altersvorsorge leisten!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.11.2006 22:44
Wenn jemand mehr als 52,500 € Bruttogehalt hat, dann kann er max. (1575 €-Zulagen) als Eigenbeitrag einzahlen.

In diesem Fall greift die Günstigerprüfung:

52.500 € * 3 % = 1.575 €
- Grundzulage: 114 €
-----------------------------------
Eigenbeitrag 1.461 € pro Jahr

Annahme: Grenzsteuersatz 33 %
1.575 € * 33 % = 519,75 €
- Grundzulage 114,00 €
-------------------------------------
Steuerrückerstattung 405,75 €

Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 27.11.2006 11:01
-Aus Brüssel kommt ne Beschwerde gegen die Bundesregierung, weil die Riester- Rente als sozial ungerecht aufgefasst wird.
;-)

was is den zur zeit mit der riester- rente. überall fragen... jetz muss ich doch echt nochmal alles nachlesen... *kopfschüttel* ;-)

wenn noch was is: einfach fragen

ansonsten:

just smile

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