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Bereich Studium & Weiterbildung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Studium & Weiterbildung

Auflösung eines Oder-Kontos
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Little_Sunshine
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.08.2006 12:32
Ich bin auch bei einer Sparkasse und ein Oder-Konto können nur beide Partner gemeinsam auflösen
powerbabe
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.08.2006 12:36
Ausschlaggebend sind die jeweiligen AGB´s des Kreditinstitutes.
Es gibt keine deutschlandweiter allgemeine Regelung.
Funky1984
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.08.2006 14:21
Also bei uns müssen auch ALLE Kontoinhaber für die Auflösung unterschreiben.
Auch bei Minderjährigen, da müssen beide Elternteile unterzeichnen, es sei denn einer von beiden ist alleinerziehungsberechtigt.
Aber einer reicht, wenn ein Oder- auf ein Und-Konto umgeschreieben werden soll.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.08.2006 16:00
Bei uns müssen auch alle unterschreiben!

Sonst wird nichts aufgelöst
darkmelodia
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.08.2006 16:54
Nein um Himmels Willen nur beide Kontoinhaber dürfen das Konto auflösen! Hatte deswegen schon mal rießen Ärger! Glaube mir seidem habe ich mir das gemerkt!

Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.08.2006 17:00
damit dürf die frage ja dann mal beantwortet sein... ;-)
Basti82
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.08.2006 18:24
Bei uns kann das auch einer, hab ich gestern grad gemacht, war lustig heute mit dem zum sprechen der NICHT da war ums aufzulösen. Aber ich war ja im Recht...

Und Gott sprach zu den Steinen: "Wollt ihr Panzergrenadiere werden? Und die Steine antworteten:" Ja, aber wir sind nicht hart genug!"

Skamelot
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.08.2006 18:54
So, habe einfach mal in den Wissenpool geschaut:

"Kreditaufnahmen und Kontoauflösungen können auch bei Oder-Konten nur gemeinschaftlich vorgenommen werden. Ein Oder-Konto kann von jedem Kontoinhaber in ein Und-Konto umgewandelt werden. Kontovollmachten müssen ebenfalls gemeinsam erteilt werden."

Quelle:
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?fachgebietid=1&katid=4&opid=1&artikelid=5

Ciao

Skammy
Schranzer
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.08.2006 19:40
Tach erst,
ich melde mich seit lange Zeit auch mal wieder zu Wort.
Also habe mich mal mit unseren Rechtsverdrehern unterhalten.
Grundsätzlich ist es wohl so, das Oder Konten nur gemeinschaftlich aufgelöst werden könne.
Sollte aber bei der Kontoeröffnung eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden sein, so kann in Einzelfällen, sofern die AGB‘s das nicht untersagen, ein Oderkonto auch von nur einer Person aufgelöst werden.

Joa so jedenfalls die Aussage unserer Rechtsverdreher. Ob das alles so stimmt? Keine Ahnung. Lasse mich gerne eines besseren belehren.

In diesem Sinne

Greetz
der Andy
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