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Kindergeld
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djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.07.2006 09:18
@Julien:

Von vorherigen Jayhrgängen weiß ich das diese Methode funktioniert, da bei (dem umgangsprachlich) Brutto für Netto-Sparen das Geld(das dann in die Betriebsrente einfließt) vom Bruttogehalt abgezogen wird.

Das Kindergeld(bzw. ob man unter die Einkommensgrenze fällt) berechnet sich seit 01.01. aber nach dem Nettogehalt...
Tukan
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.07.2006 10:59
Hola!

Hatte eine Nachzahlung von ca. 900€

Aber ohne Werbungskosten hätte ich das ni bewilligt bekommen

Gruß
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.07.2006 19:55 - Geaendert am: 21.07.2006 20:11
@ djb:

Das Gehalt wird nicht vom Netto berechnet, sondern weiterhin vom vom Brutto. Ansonsten wären ja auch z.B. die gezahlten Steuern abzugsfähig und das ist Quatsch. Meines Erachtens können lediglich die Sozialversicherungsabgaben in Abzug gebracht werden, nicht aber mutwillige "Verschiebungen" bei der Auszahlung.

Insbesondere frage ich mich was mit der angeblichen Neuberechnung seit 01.01. gemeint ist. meines Wissens hat es zum Jahreswechsel keinerlei Änderungen gegeben.

Siehe auch das aktuelle Formular, z.B. unter

http://www.bfd.bayern.de/download/formulare_kindergeld/kg7a_2006.pdf

Unmissverständlich ist hier vom Bruttoarbeitslohn die Rede, angegeben werden außerdem nur die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Keine Spur von BAV.

Das wäre doch auch völlig widersinnig: Ein Mensch in Ausbildung muss unterstützt werden, weil er selbst nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügt. Es kann doch nicht sein, dass die Allgemeinheit jemanden (bzw. die Eltern) unterstützt, der sich dieses geringe Einkommen mutwillig zugefügt hat.

Ich gönne es jedem (habe selbst auch durch den Abzug der Sozialversicherungsabgaben eine Nachzahlung bekommen). Nichtsdestotrotz glaube ich, dass hier ein paar Sachbearbeiter überfordert waren. Glück gehabt, aber meines Erachtens kein verlässlicher Rat. Eine Rechtsgrundlage finde ich beim besten Willen nicht.

Gruß
Julien
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.07.2006 23:23
@Julien:

Sorry, ich kann dir nicht hundertprozentig Auskunft darüber geben weil ich mich nicht weiter damit beschäftigt habe...

Ich weiß nur das:

-sich etwas an der Berechnungsmethode geändert hat, was mir von der Familienkasse bestätigt wurde...

- und das dass Brutto für Nettosparen das Bruttogehalt senkt und somit sehr wohl Einfluss auf die Berechnung zum Kindergeld nimmt.

Samstagsarbeit rockt !!!

Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.07.2006 23:45 - Geaendert am: 24.07.2006 17:48
Wie schon gesagt, ich gönne es jedem. Mangels eigener "Betroffenheit" were ich da nicht nachhaken. Wenn jemand mehr weiß (Rechtsgrundlage?), interessant ist es auf jeden Fall.

Gruß
Julien
FcTeutonia
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.07.2006 09:14
Meine letzte KG-Zahlung bekomme ich im August.
Ab wann kann ich den nächsten Antrag stellen bzw. ab wann macht es Sinn.
Komme jetzt ins 2. Ausbildungsjahr.

--------------------------

22....Millwall
will plays
44....Chelsea
Yeeeees, fucking yeees!

Das Niveau sinkt, der Spaß steigt!

HamZta
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.07.2006 12:08
" Also: Hat den jemand der jetzt im letzten Ausbildungsjahr ist dieses Jahr einen Kindergeldantrag gestellt und diesen bewilligt bekommen? "

Mein letztes Ausbildungsjahr endete im Januar 2006 mit Abschluss der mdl. Prüfung. Wichtig war es meiner Sicht somit das Kindergeld für das Jahr 2005.

Ich arbeite bei der Sparkasse und mein gesetzliches Netto betrug nach Ende Dezember 9218,80. Hierbei ist es entscheidend unter diese Grenze von 7664,00 EUr zu kommen um Kindergeld zu erhalten. Anfang 2006 habe ich von unserer Personalabteilung einen solchen Antrag auf Kindergeld aufgestellt und diesen weitergeleitet. Wenige Wochen später kam leider eine Absage, das ich zu viel Geld verdiene um Kindergeld zu beantragen.

Darauf legten bei Eltern Widerspruch ein und baten mich meine Werbungskosten einmal explizit aufzulisten. Somit errechnete ich die Fahrtkosten ( 30 cm pro Kilometer , nur für Hinfahrt zur Arbeit ) , Kosten für Fahrten zum internen Unterrichtu nd Berufsschule ( Hin- und Rückfahrt ) und Kosten für Seminare und Ausbildugn zum Sparkassenkaufmann in Hannover ( viele Kosten können hierbei als WErbungskosten geltend gemacht werden ). Zudem bin ich Mitglied in der ver.di was ebenfalls geltend gemacht wurde. Dann habe ich mir noch extra fgür die Arbeit ein Notebook gekauft was auch anteilig abgesetzt werden konnte. Viel mehr Werbungskosten hatte ich auch nicht. Nun haben meine Eltern diesen Antrag wiederum eingereicht. Heute kam dann wiederum Post vom Finanzamt mit der Nachricht, das ich Kindergeld berechtigt bin.

Sehr schön. Hoffe ich konnte dir helfen.
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