Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 32
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LewisGrant
jayeh60985
kicej39389
aglairyagizv
EgGrot1

Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Aufgabe 6
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 
Spareckzahn
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.05.2006 10:15
187 BGB Fristbeginn
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.

Dies in Verbindung mit 355 BGB (Frist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung -> Ereignis) lässt den Schluss zu, dass es der 23.05.06 sein muss, da der Tag der Aushändigung nicht mitgezählt wird.

Viele Grüße und schönes Wochenende
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse