Brauch mal Hilfe..... |
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Verfasst am: 05.04.2006 14:10 |
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ist ja schön für dich das du es schwarz auf weiss hast, verstanden hab ich dich trotzdem nicht. also hab ich mir mal die mühe gemacht lektüre dazu zu finden. und... du hattest recht...ich hatte einfach nur staffel verstanden, deswegen hab ichs nach der sparstaffel gerechnet mit act/act.
das es eine staffelmethode speziell für die vorschusszinsberechnung geibtz wusste ich nicht.SORRY
hab was gefunden, sind zwar noch DM aber dürfte ja am verständniss nichts ändern:
3. Vorschusszinsberechnung
Die Berechnung von Vorschusszinsen war bis 1993 vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie ist die am weitesten verbreitete Methode des Vorfälligkeitspreises.
Bei Spareinlagen, für die kein Freibetrag besteht, betragen die Vorschusszinsen ein Viertel des jeweils geltenden Habenzinssatzes für die betreffende Einlage, gerechnet auf die gesamte Laufzeit, maximal aber für 900 Tage. Wurde die Einlage bereits gekündigt, ist aber noch nicht fällig, verkürzt sich der Berechnungszeitraum auf die Zeit vom Verfügungstag bis zur eigentlichen Fälligkeit.
Eine Besonderheit bildet die Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Hierbei hat der Gesetzgeber einen monatlichen Freibetrag von DM 3.000,00 festgelegt, über den ohne Berechnung von Vorschusszinsen verfügt werden kann. Für Beträge, die über DM 3000,00 hinausgehen werden Vorschusszinsen nach der sogenannten Staffelmethode berechnet. Diese berücksichtigt, dass in den nächsten Monaten wiederum DM 3.000,00 frei werden, Sie berechnet Zinsen anteilig bis zum jeweils nächsten Monatsersten.Samstagsarbeit rockt !!! |
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Verfasst am: 05.04.2006 14:15 |
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hab ichs so schlecht erklärt? |
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Verfasst am: 05.04.2006 14:18 |
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am anfang schon, am ende hab ich dich ignoriert*g*
nein scherz...ne im grunde hast dus so erklärt wies is, aber es hört sich halt so unrealstisch anSamstagsarbeit rockt !!! |
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Verfasst am: 05.04.2006 14:23 |
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ich glaub der der es wirklich wissen wollte hatte weniger interesse daran als wir....
irgendwie is die methode auch schwachsinn weil sie eh nich gebraucht wird! |
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Verfasst am: 05.04.2006 14:38 |
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Ich muß Alfons ganz und gar zustimmen!
Genau so wird es gemacht!! |
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Verfasst am: 05.04.2006 14:41 - Geaendert am: 05.04.2006 14:41 |
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na ja hat ja noch geklappt *g* Samstagsarbeit rockt !!! |
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Verfasst am: 09.04.2006 10:53 |
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Vielleicht wird es verständlich, wenn man den Abhebungsbetrag fiktiv in 3 Abhebungen teilt, und zwar
(1) 2.000 Euro
(2) 2.000 Euro
(3) 1.000 Euro
Die Abhebung (1) 2.000 Euro ist frei.
Die nächsten (2) 2.000 Euro heb er 13 Tage zu früh ab. Hätte er bis Monat April gewartet, hätte er sie abheben können.
Die restlichen 1.000 Euro hätte er im Mai abheben können. Er lässt aber diesen Betrag 43 Tage zu früh auszahlen.
18.März ein ungekündigter Betrag in Höhe von 5000€ abgehoben. Zinssatz: 1,5% p.a. |
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