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Forenübersicht >> Kontoführung

Kontovollmacht beim ODER-Konto
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Simi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.03.2006 18:04
Also wir haben in der Berufsschule gelernt, dass bei einem Oder Konto einer von den Kontoinhabern reicht um eine Vollmacht zu erteilen !

Ja, das haben wir in der Berufschule gelernt, aber in der Praxis schaut das natürlich wieder ganz anderst aus!

Da müssen immer beide KOntoinhaber unterschreiben weil auf den Formularen von beiden eine Unterschrift drauf sein muss. Also vergiss was du in der BS lernst und mach nur das wies in der Praxis üblich ist!
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.03.2006 18:17
das würde ich allerdings auch sagen...
Es sei denn,es ist "Einzelverfügungsberechtigung" vereinbart:

"Einzelverfügungsberechtigung: Sind mehrere Personen Kontoinhaber, so ist jede von ihnen berechtigt, über das Kontoguthaben sowie einen eingeräumten Kreditrahmen zu verfügen und das Konto bei entsprechender Duldung durch die Sparkasse/Bank auch darüber hinaus in Anspruch zu nehmen (geduldete Kontoüberziehungen). Ferner ist jeder Kontoinhaber berechtigt, Dritte zu bevollmächtigen.
Jeder Kontoinhaber haftet auch für solche Verbindlichkeiten, die durch Verfügungen eines Mitkontoinhabers oder dessen Bevollmächtigten über das Konto entstanden sind. Dies gilt auch für Kontoüberziehungen in einem der Kontoverbindung angemessenen Rahmen.
Jeder Kontoinhaber kann im Einvernehmen mit der Sparkasse/Bank und mit Wirkung für die Zukunft das Konto insoweit umwandeln, als die Kontoinhaber nur noch gemeinschaftliche Rechte aus dem gemeinschaftskonto geltend machen. Die Sparkasse/Bank wird die anderen Kontoinhaber über die Umwandlung unterrichten.
Im Todesfalle kann der überlebende Ehegatte/ Lebenspartner gem. LPartG als Kontomitinhaber das Konto auflösen oder auf seinen Namen umschreiben lassen."

Das ist ein Auszug aus unseren Kontoverträgen (also aus den AGB)
Also kann jeder Kontoinhaber alleine Bevollmächtigte ernennen.

Allerdings dürfte dies in der Praxis schwierig werden, da auf der Unterschriftskarte ja doch wieder beide Unterschreiben müssten...

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>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

Handballerin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.03.2006 09:51
Bei uns muss bei einer Vollmachtserteilung nicht der ganze Vertrag erneuert werden. Dafr gibt es bei uns ein extra Formular und deswegen reicht das auch, wenn das einer unterschreibt. Der andere kann die vollmacht natürlich jederzeit widerrufen!

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www.oldenburger-ballsportforum.de.vu

SpkAnja
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.03.2006 10:11
Die Vollmacht muss von beiden Oder-Konto-Inhabern erteilt werden. Ist auch logisch, müssen ja beide auf der neuen Unterschriftskarte unterschreiben!

Grüßle, Anja

Handballerin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.03.2006 10:47
Aber nur bei den Sparkassen müssen sie auf der Unterschriftenkarte unterschreiben! Bei uns in der Commerzbank ist das nicht so!
In der Theorie kann ein Inhaber die Vollmacht erteilen. In der Commerzbank wird das so auch umgesetzt. Bei den Sparkassen anscheinend nicht, deswegen sollte man darauf aufpassen und das dazu sagen, ob es Theorie oder Praxis ist.
Wie man schon an diesem Fall sehen kann, ist die Praxis in den Banken schon unterschiedlich!!!

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