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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Unterschiede Option(sschein) und Futures?
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masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.01.2006 13:44 - Geaendert am: 17.01.2006 13:48
....nochmal zu optionen......
-auch nur halb richtig!!!!
wenn du short bist (egal ob call/put) MUSST du die option einlösen!!!!!!!! (immerhin hatst du ein recht verkauft!--also bist eine pflicht eingegenagen!!!)
nur der jenige der long ist kann entscheiden ob er die option verfallen lässt oder nicht!!!!!!! (immerhin hat er ja ein recht gekauft und sonst nix!!!!)
Thomas84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.01.2006 13:46
Ich schreib mal was ab:

geschäfte in Futures sind meist nicht auf eine Erfüllung des Vertrags angelegt: ZWeck ist es in der Regel nicht, zu einem künfitgen Zeitpunkt zu heute festgelegten Konditionen einen Basiswert effektiv zu erwerben oder zu veräußern. Die Marktteilnehmer beabsichtigen vielmehr regelmäßig, ihre Verpflichtung noch vor Firstablauf durch ein Gegengeschäft mit einem beliebigen anderen Marktteilnehmer aufzuheben. Die Möglichkeit, die Position jederzeit (börsentäglich) vor Vertragsende aufzulösen, wird durch den zentralisierten Handel an der Terminbörse gewährleistet. Nach der Glattstellung hat der Marktteilnehmer keine Verpflichtung mehr.

- Als Käufer eines Future stellen Sie eine Long-Position durch eine Short-Position glatt, indem Sie einen Future mit denselben Kontraktspezifikationen verkaufen.
- Als Verkäufer eines Future schließen Sie eine Short-Position durch den kauf eines Futur mit denselben Kontraktspezifikationen.


Versteh ich zwar nicht alles, aber vielleicht hilfts ja. :-)
Joe-der-Boersenhai
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.01.2006 13:47
Sorry

hast natürlich recht, masterbanker, bin jetzt nur von der call option ausgegangen.
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.01.2006 13:49
es gibt halt 4 möglichkeiten wie du in optionen positioniert sein kannst!!!
am besten schlags mal nach und guck die g+v funktionen mal an, dann erkennste schnell das prinzip.
Joe-der-Boersenhai
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.01.2006 13:53
im grill is des sehr gut beschieben, sogar mit BILDCHEN!!!
-lach-
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.01.2006 13:55
alles klar dann ham mers ja gepackt!
Thomas84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.01.2006 13:57
Hab ich nicht :-)
Also Glattstellungsbeispiel:

Long Call ist der Kauf eines Rechtes zum bestimmten Zeitpunkt zu einem Basispreis einen Wert kaufen zu können.
Short Put ist der Kauf eines Rechtes zum bestimmten Zeitpunkt zu einem Basispreis einen Wert verkaufen zu können.

Somit gleicht sich das wieder aus, und bei der Glattstellung kann weder Verlust noch Gewinn erziehlt werden!

Richtig?
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.01.2006 13:59
bei short kaufst du nix!!!!!!!
Joe-der-Boersenhai
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.01.2006 14:03
mal so ne allgemeine frage, Thomas84, in welchem ausbildungsjahr bist du eigentlich????????????????
Thomas84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.01.2006 14:06
Also Verkauf des Rechtes/Futures?
Und dann kann auch Verlust/Gewinn erzielt werden und die Verpflichtung ist "neutralisiert"? :-)
Thomas84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.01.2006 14:07 - Geaendert am: 17.01.2006 14:08
Im 2. Jahr., also wohl wie du, oder?
Joe-der-Boersenhai
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.01.2006 14:16
könnte schon passen..... :-)

hast du des net verstanden in der schule oder was habt ihr für ein lehrer??
SaschaLaschet
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.01.2006 14:19
@ Thomas

du schmeißt Future und Option immer noch durcheinander!
Beim Future gibt es keinen Call oder Put!!!

Es gibt die Short und Long Position = Verkäufer und Käufer
Obwohl zum besseren Verständnis solltest du die beiden als Vertragspartner betrachten: Der eine schafft ran und der andere nimmt ab. Für beide verplichtend zum festgelegten Preis.
Thomas84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.01.2006 14:21
Wir hatten das in der Schule noch nicht (dank meiner Raffnix-Klasse) und ich hab mich freiwillig für ein Referat im nächsten Schulblock gemeldet :-)

Sascha: Da hast du Recht, das mach ich :-D
Ich schlaf erstmal eine Nacht drüber bevor ich weitere Fragen stelle... bringt ja alles nix.
speedmaniac
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.01.2006 14:27
@ Thomas

mach dich nicht heiß ich mag das Thema auch nicht, Gott sei Dank kommt mit sowas nie einer in die GS.
Viel Glück beim Referat
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.01.2006 14:57
ein letzter versuch noch wenn´s nicht klick macht dann lass ich´s!




Das Prinzip der Futures ähnelt dem von Optionsscheinen. Mit einer bestimmten Laufzeit ausgestattet berechtigen sie zum Kauf oder Verkauf des Basiswerts zu einem bestimmten Preis. Statt einer physischen Lieferung findet am Ende der Laufzeit von Futures jedoch in fast allen Fällen ein Barausgleich statt. Dies liegt daran, dass etwa an der Terminbörse Eurex Futures vor allem auf Indizes oder Aktienkörbe, nicht aber auf Aktien gehandelt werden.
Mit Futures kann bei relativ geringem Einsatz sehr viel Kapital bewegt werden. Das liegt darin begründet, dass zum Kauf eines Future-Kontraktes nur ein kleiner Betrag die Sicherheitsmarge, bei der jeweiligen Bank hinterlegt werden muss. Dies verdeutlicht das Beispiel des Dax-Future. Ein Dax-Punkt entspricht 25 Euro im Future-Kontrakt. Kauft der Investor etwa einen Dax-Future-Kontrakt mit 3.000 Punkten und verkauft ihn wenig später beim Stand von 3.100 Punkten, hat er einen Gewinn von 25 x 100 Euro, also 2.500 Euro erzielt. Um den Kontrakt kaufen zu können hat er jedoch nicht den vollen Wert von 75.000 Euro (3.000 x 25 Euro) bezahlt, sondern nur eine Sicherheit von etwa 5.000 Euro hinterlegt.

Bei einem eingesetzten Kapital von 5.000 Euro muss der Dax-Future im beschriebenen Beispiel nur um 200 Punkte auf 2.800 Punkte fallen, um den gesamten Einsatz von 5.000 Euro zu vernichten. Aber damit nicht genug: Fällt der Dax-Future noch unter diese Marke, ist der Käufer des Kontrakts verpflichtet, Geld nachzuschießen, um seine Position zu halten. Bei verschiedenen Banken wird ein Future-Kontrakt sogar schon zwangsliquidiert, wenn sein Wert im Verhältnis zum Kontostand des Anlegers zu sehr fällt.




so das war das einfachste was ich gefunden hab! ist doch nachvollziehbar oder?
Joe-der-Boersenhai
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.01.2006 15:00
für mich schon... :-)
SaschaLaschet
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.01.2006 15:20
So pauschal würde ich das mit der Sicherheit nicht sagen.
Es kommt drauf an welches Margin System zum tragen kommt. Außerdem verlangen viele KI‘s einen "Puffer" in Form einer Überbesicherung.

Je nach Marginsystem muss der Kd Börsentägl. ausgleichen, dass kann u.U. zu enormen Sicherheitsleistungen führen und im worst case zur Zwangsglattstellung und somit Verlustrealisierung führen.
Thomas84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.01.2006 15:25 - Geaendert am: 17.01.2006 15:27
Jo das von Masterbanker versteh ich auch. :-)

Das von Sascha wieder nicht :-D
Joe-der-Boersenhai
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.01.2006 15:27
des is mir schon klar...

unser lehrer fährt auf dem Stoff voll ab, desshalb lernen wir alles 3-4 mal (mir macht‘s aber auch spaß)

bis später, muss mal was schaffen!!!
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