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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
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Abschlussprüfung Mai/2009
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Schwatissima
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.05.2009 13:51
Wieso seid ihr alle so auf Optionen fixiert?!
Also wenn schon so ein blöder Mist dran kommt, dann doch lieber Bundesanleihen ^^
Piccolo
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.05.2009 13:56
soweit ich das sehe war das thema länger nich dran oder?
Schwatissima
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.05.2009 14:00
Das wäre ziemlich übel. Mit Optionen hab ich ziemlich Malesse :-/ Also im Multiple-Choise Teil geht das super, aber den Mist schriftl. erklären!?! Uiuiui :-/
flomue83
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 11.05.2009 14:30
Jetzt bleibt doch alle mal ganz ruhig.
Was soll denn schlimmes drankommen??
Wertpapiere sind doch auch nicht wirklich schlimm und schwer.
Wenn jemand noch Fragen hat, dann stellt sie, ansonsten viel Glück für morgen!!

Grüße, Flo
Schwatissima
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.05.2009 14:33
Naja, wenn mans kann is das echt net schwer ;-)
Vielleicht sollte ich mich lieber auf das rauschende Besäufnis danach konzentrieren ^^

Aber ich wünsche euch/uns allen auch mal viel Glück!
Ich klinke mich hier für heute aus (sonst werd ich noch verrückter ^^).
ayn
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.05.2009 16:47
ich hab da nochmal eine frage zur optionsanleihe.
also da werden dann so sachen dran kommen wie hebel,aufgeld, innerer wert und sowas dran kommen...
aber was denn noch?
MxK
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.05.2009 16:52
was ein für eine option ist, welche position der kunde einnimmt, bedeutung des basiswertes, zeitwert, ausüben oder nicht? usw...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.05.2009 18:06 - Geaendert am: 11.05.2009 19:59
Besonderheiten der Optionsanleihe
1. Für die Emission braucht man eine bedingte Kapitalerhöhung durch 3/4-Mehrheitsbeschluss
2. Den Aktionären muss ein Bezugsrecht eingeräumt werden.
3. Die Optionsanleihe ist eine Anleihe mit Optionscheinen.
4. Die Optinsscheine berechtigen zum Bezug von Aktien des Emittenten.
5. die Optionsscheinen können von der Anleihe getrennt werden.
6. Es gibt 3 Börsenkurse (cum, ex, OS)
7. Wenn das Bezugsrecht ausgeübt wird, bleibt die Anleihe bestehen.
pappe
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.05.2009 18:07
schaut euch die operation blanche an jungs
Lea86
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.05.2009 18:16
Ich glaube nicht das operation blanche drankommt zumindest nicht in den Fällen
Clayfish
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 11.05.2009 18:38
Meine Vermutung: 1.Baufi 2.Ausland 3. Bundeswepa

Mein Wunsch: 1. Privatkredit 2. Reisezahlungsmittel 3.Fonds/Bundeswepa

Der Tod: 1.Firmenkredit 2. Firmenkontoeröffnung 3. Optionsscheine/Optionsanleihen

Mut zur Lücke: Genussscheine,WSV, Riester,Bankenorderscheck,Operation Blanche

Leider ist das Leben kein Wunschkonzert...
Ich wünsche euch allen viel KÖNNEN(nicht glück) und einen klaren Kopf.
LG
Bankbuyman
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 11.05.2009 19:56
Operation Blanche ist relativ einfach!
Ich versuch mal mein Glück

Ziel ist es, kein extra Kapital einzusetzen und dennoch zu tauschen:

1. Bezugsverhältnis rausfinden
= Kapital vor Erhöhung : Betrag um den erhöht Wird
Bsp: 180 Millionen sollen auf 240 Mio. erhöht werden (Dif. 60)
= 180 : 60 (Kürzen)
= 3 : 1

2. Innerer Wert
= (Kurs alte Aktie - Kurs neue Aktie) : (Bezugsverh. + 1)
Bsp: alter Kurs 44 € ; neuer Kurs 30 €
= (44-30) : (3+1)
= 3,5

3. Kapital
= Anzahl der Aktien * Innerer Wert
Bsp: 150 Aktien im Bestand
= 150 * 3,5
= 525

4. Ermittlung: Preis neue Aktie (nicht Kurs!)
= Kurs neue Aktie + (Bezugsv. * Innerer Wert)
Bsp: Kurs s.o. 30 €; BV 3 zu 1; iW 3,5
= 30 + (3*3,5)
= 30 + 10,5
= 40,5

5. Ermittlung: Anzahl der neuen Aktien
= Kapital : Preis neue Aktie
= 525 : 40,5
= 12,96
Da wir kein frisches Kaptial zulegen wollen abrunden
= 12

Bei 12 neuen Aktien würden wir 486 an Kapital verbrauchen und die restlichen 39 bekommen wir gutgeschrieben.

Hoffe, dass euch diese Zusammenstellung etwas Licht ins Dunkle bringt.
Wer Fehler findet, der mag mich doch bitte gleich korregieren!

Viel Erfolg morgen!!!
MiniMonkey
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.05.2009 20:14
Ich merk mir einfach nur die Formel ohne das Zerhackstücken. Da komm ich so schnell durcheinander:

Innerer Wert=
Aktienkurs der alten Aktie - Bezugspreis der neuen Aktie - evtl. Dividendennachteile
___________________________________
Bezugsverhältnis (z.B. 4:1) + 1

Operation Blanche:
Anzahl vorhandener BR x Wert des BR
____________________
Bezugspreis der neuen Aktie + (Bezugsverhältnis x Wert BR)

Ergebnis is die Anzahl der Aktien, die ohne zusätzl. Kapitalmittel gekauft werden können.

Wenn das Bezugsverhältnis nun z.B. 4:1 ist, muss nurnoch ausgerechnet werden wieviel Bezugsrechte von den vorhanden benötigt werden und wieviele verkauft werden können.

Zur Kontrolle kann man dann noch ausrechnen wieviel der Verkauf der BR einbringt und wieviel dagegen aufgewandt wird...

Aber eine Frage habe ich noch.
Kann die Aktienanleihe oder die Optionsanleihe wirklich drankommen, wenn im ZPA doch nur die Wandelanleihe und der Genussschein bei den besonderen Finanzformen aufgezählt ist??
Zoe_Josephine
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.05.2009 20:43
der innere wert sagt mir doch bei optionen theoretisch aus, wie viel gewinn ich jetzt gerade machen kann bzw verlust?!

Ich wünsche mir übrigens:
irgendwas leichtes im ZV..vllt todesfall oder auslandszahlungsverkehr...ein traum...
und dann hätt ich gerne noch ne Baufi...
und wenn schon wertpapiere drankommen, dann bitte BWP!!!

mein aaabsoluter tod wäre:
- Auslandsgeschäft
-Aktienanleihen und sowas ekliges

und so viel glück wie ich habe wird gleich beides auf einmal drankommen *-*

...lernt eigentlich noch jemand?!

muss mir noch privatkredit reinziehen, hab aber keine lust :(
Jayr
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.05.2009 20:50
Auf die Ausübung bezogen ist das korrekt mit dem inneren Wert. Glattstellen kann jedoch noch höheren Gewinn mitsichbringen da die gesamten Optionspreis (iw +zw) bekommst.

lg

PS: Ja gibt leute die noch lernen müssen ;)
ayn
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.05.2009 21:23
Meint ihr wandelanleihen kommen dran?
Jayr
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.05.2009 21:35
Würde tendentiell Nein sagen. Wurde bei uns nicht wirklich behandelt ist aber auch nicht all zu komplex. Man kann Wandlungsverhältnis berechnen, Anzahl Aktien die man bekommt und wann man Ausüben sollte, Kurseinflussfaktoren vll. Aber reicht das um einen Fall zu füllen?

Ich bezweifel es irgendwie.

lg
olli14
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.05.2009 21:36
Wandelanleihen sind möglich, aber ich gehe auch eher von einem schönen Optionsfall aus, was die Anlagegeschichte angeht!
Ansonsten allen viel Glück/Erfolg für morgen!

Morgen sind wir schlauer wird schon nicht so wild!!
Bankbuyman
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 11.05.2009 21:40
Kurze Gegenüberstellung für kurzentschlossene lerner:

Wandelschuldverschreibung
GLÄUBIGER entscheidet, ob er das festverz. WP in Aktien der die Schuldverschreibung emittierende Unternehmung umtauscht.

Umtauschanleihe
GLÄUBIGER entscheidet ob er das festverz. WP in Aktien umtascht, welche Ihm das emittierende Unternehmen andient.

Aktienanleihe
EMITTENT entscheidet, ob er dem Gläubiger Aktien oder Gutschrift des Nennwertes andient.
Monsy
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.05.2009 21:44
Wünsche Euch auch allen viel Erfolg morgen! Wir werden das Schiff schon schaukeln, so schwierig ist das letztendlich alles nicht - und immerhin haben wir alle mindestens 2 Jahre mit der Materie zu tun gehabt ;)
Also, positiv denken - dann gehts auch alles leichter von der Hand!
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