Berufskleidung |
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Verfasst am: 30.04.2004 17:01 |
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@ sonnenengel
Du hast vollkommen recht, dass du den KAUF deiner Klamotten nicht steuerlich geltend machen kannst. Aber wenn du deine Kleidung IM DIENST zereißt oder beschädigst (normaler Verschleiß hat damit nichts zu tun), und du glaubhaft nachweisen kannst (am besten durch eine Bestätigung von einem Arbeitskollegen), dass das IM DIENST passiert ist, dann kannst du einen anteiligen Ersatz beim Finanzamt über die Steuererklärung ansetzen (analog Abschreibung bei deinem PC: es wird davon ausgegangen, dass ein Kleidungsstück 2 - 3 Jahre getragen wird).
Als Nachweis unbedingt das Kleidungsstück aufbewahren und auf Verlangen beim Finanzamt vorzeigen.
Wie gesagt, du mußt alles nur gut begründen können, dann hast du gute Karten !!!!!
Besorg dir doch den Franz Konz, 1000 ganz legale Steuertricks !!! Ist besser als die Bibel !!!!!
Gruß
JoeB |
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Verfasst am: 30.04.2004 17:08 |
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Das bringt einem so gut wie gar nichts. Wie oft zerreißt Du Dir Kleidung im Büro? Selbst wenn, das sind Centbeträge, die Du damit rausholst. Für Azubis bringt es gar nichts, denn sie zahlen meist keine Steuer. |
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Verfasst am: 30.04.2004 18:39 |
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@con
...das sind allerdings erschwerte Bedingungen...**fg** |
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