Lastschriftrückgabe |
Gehe zu Seite (
1
| 2
| >> )
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2005 15:31 |
|
|
Weiß jemand ob die Betragsgrenze für die Absendung einer Eilmeldung bei Lastschriftrückgaben bei 3.000 EUR oder 6.000 EUR liegt?
Gelernt haben wir es mit 3.000 EUR, aber beim BSE/GSE hat sich der Betrag ja auch von 3.000 EUR auf 6.000 EUR erhöht. |
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2005 15:37 |
|
|
Hallo.
Das stimmt, das sich etwas geändert hat (auch so wie du es geschrieben hast!)
ABER:
Das ist für die morgige Prüfung nicht relevant!! Das kommt erst bei der nächsten dran!!
Viel Glück euch allen!!
Berto ;-)----------------------------------------------------------------------------
Wie immer sind Rechtschreibfehler Teil meines Humors und dürfen bei eBay versteigert werden!! ;-)
http://www.robert-wiedemann.de |
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2005 15:38 |
|
|
ich mein 3000€ |
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2005 15:39 |
|
|
Kann in diesem Sinne nochmal jemand BSE und GSE kurz auf den Punkt bringen |
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2005 15:39 |
|
|
Soweit ich weiß, erhöht sich der Betrag erst 2006, oder? |
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2005 15:43 |
|
|
Soweit ich weiß gelten die 6000 schon.steht jedenfalls so in den neuen BWl Büchern und von daher wird 6000 auch prüfungsrelevant sein. |
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2005 15:43 |
|
|
Der Unterschied zwischen GSE und BSE ist glaub ich gar nicht mehr prüfungsrelevant?! |
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2005 15:44 |
|
|
Ich meine dieses Jahr noch € 3.000,--
und ab 2006: € 6.000,--
Ne Erklärung wäre echt hilfreich... zugegeben ich muss auch gerade überlegen wie ich das beschreiben würde! SORRY!!
Vielleicht kann jemand anders uns auf die Sprünge helfen?
Berto ;-)----------------------------------------------------------------------------
Wie immer sind Rechtschreibfehler Teil meines Humors und dürfen bei eBay versteigert werden!! ;-)
http://www.robert-wiedemann.de |
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2005 15:45 |
|
|
Also bei den Schecks ist die Grenze zum 01.07.2005 angehoben worden. Zur Zeit also schon in Kraft.
BSE = belegloser Scheckeinzug
GSE = Großbetrags-Scheckeinzug
Ab der GSE-Grenze von jetzt 6.000 EUR muss das annehmende KI (Inkassostelle) den Scheck (über den Umweg Bundesbank) an das bezogene KI weiterleiten.
Schecks unter dieser Grenze werden nur beim annehmenden KI aufbewahrt (meist verfilmt) |
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2005 15:46 |
|
|
Lastschriften haben aber nichts mit BSE und GSE zu tun!!!
Die 2 Verfahren werden bei Scheckeinreichung unterschieden.
BSE: Schecks bis 3000 EUR bleiben bei der 1. Inkassostelle und werden per Datenübertragung an die Zahlstelle gemeldet.
GSE: bei Schecks über 3000 EUR muss der Scheck vom KI beleghaft vorgelegt werden und wird bei der Zahlstelle aufbewahrt.
Da gibt es aber ein neues Verfahren ab nächstes jahr, das für die neue Prüfung relevant ist, soweit ich weiß.
Da werden die Schecks jeder Summe eingescannt und übertragen. |
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2005 15:48 |
|
|
*g*
Ich wusste doch, das da was faul war! Nicht bei Lastschriften, sondern bei Schecks kommt das BSE- und GSEVerfahren vor...
Ich bin schon ganz wirr im Kopf!!----------------------------------------------------------------------------
Wie immer sind Rechtschreibfehler Teil meines Humors und dürfen bei eBay versteigert werden!! ;-)
http://www.robert-wiedemann.de |
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2005 15:49 |
|
|
Dass BSE/GSE nichts mit Lastschriften zu tun hat, ist mir auch klar.
Aber weil es halt bislang bei beiden die 3.000 EUR als Grenze waren, hätte es ja auch sein können, dass bei BEIDEN die Grenze auf 6.000 EUR angehoben wurde. |
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2005 15:51 |
|
|
stimmt....schecks haben nichts mit lastschriften zu tun...d.h die grenze bleibt bei 3000 |
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2005 15:52 |
|
|
Also ich fasse dann mal zusammen:
Lastschriften Eilmeldung ab 3000€ an die 1. Inkassostelle.
Bei Schecks.
BSE bis 3000€
Ab 3000€ GSE
Alle Schekcs werden ab nächstem Jahr eingescannt und Mikoverfilmt weitergeleitet, richtig? |
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2005 15:54 |
|
|
Die Grenze bei Schecks liegt bei 6000€ !!!!!!!!!!!!!!!!! |
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2005 15:55 |
|
|
Lastschrift BSE bis unter 3000€
Scheck BSE bis unter 6000€ |
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2005 16:08 |
|
|
WAS HAT DENN BITTE LASTSCHRIFT MIT BSE ZU TUN??????????????????????????? |
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2005 16:10 |
|
|
Ich versteh nix mehr .
also BSe bis 6000€ demnach ab 6000€ GSE
Lastschriften ab 3000€ Eilmeldung und 1. Inkassoinfo |
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2005 16:19 |
|
|
@ ruhrpotterjung:
ja genau.....BSE bis 6000 dann ab 6000 GSE und die Meldung an die 1. Inkassostelle muss bei LS ab 3000 gemacht werden... |
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2005 16:21 |
|
|
Ja jetzt ham wirs :) |
|
|
Gehe zu Seite (
1
| 2
| >> )
|
|