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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Legitimationsprüfung
 
Lars10
Rang: IPO

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Verfasst am: 22.11.2005 14:27
Hallo liebe Leute,

mir fehlen die Lösungen zur Sommerabschlussprüfung 2003! Dort ist nach drei Gründen für die Legi-Prüfung gefragt! Mir fällt aber nur §154 AO ein! Was gibts sonst für Gründe?
schnippi05
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.11.2005 14:31
-erhöht die Rechtssicherheit (sorgfaltsplicht)
- dient der Rechtsfähigkeit
- dient der Geschäftsfähigkeit
-Verplichtung auf Grund GWG!!!
Lars10
Rang: IPO

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Verfasst am: 22.11.2005 14:31
Alles klar, war eigentlich logisch;) Dank dir!
MoP
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.11.2005 14:31
Also..

Kontenwahrheit gemäß § 154 AO
-> nicht auf erfundene oder erdichtete Namen

wirtschaftl Berechtiger gemäß GwG

Sorgfaltspflicht der Bank!

Gruss
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2005 14:34
Ferner kann durch die Legitimationsprüfung
neben der rechtlichen Vorschrift aufgrund § 154 AO die
- Rechts- und Geschäftsfähigkeit geprüft werden
- es erfüllt die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns (Rechtssicherheit), d.h. hinsichtlich der Gültigkeit zukünftiger Willenserklärungen
- die devisenrechtliche Stellung und der steuerrechtliche Status geklärt werden.
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2005 14:55
Bei GWG gehst du dann auf §8 ein.
Legimation muss u.a. geprüft werden, weil man in Deutschland nur auf seinen echten Namen und für sich selbst Konten eröffnen darf.
(bestimmte Ausnahmen ausgenommen, z.B. Notar-Anderkonsten)

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