Gesamtpunktzahl |
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Verfasst am: 20.12.2010 13:58 |
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Hallo :)
Braucht man eigentl. eine Mindestgesamtpunktzahl???? 600 ist ja das Höchste was man insgesamt erreichen kann.
Und nochmal zum Verständnis: Habe unter 50% in rewe un genau 50% in Wiso. Das heißt ich muss in keine Nachprüfung oder??? Bin grad so durch? |
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Verfasst am: 20.12.2010 14:14 |
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Ja also du müsstest durch sein..
also wenn genau 50 % eine 4- ergeben dann hast du bestanden und KANNST in eine mündl. Ergänzungsprüfung, um deine Note zu verbessern, wenns ne 5 ist, dann müsstest du in eine Nachprüfung!
Hab nämlich auch diese Konstellation,
also 4,4,5 und KANN in die Nachprüfung... aber mit ner 4 in der mündlichen wäre ich sonst durch! |
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Verfasst am: 20.12.2010 14:16 |
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habe auch
4 4 5......
jezz 50 % in der Mündlichen bisse durch |
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Verfasst am: 20.12.2010 14:26 - Geaendert am: 20.12.2010 14:42 |
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@Pueppi
Deine Aussage zur Ergänzungsprüfung ist falsch.
Bitte erst richtig informieren, bevor man hier andere
Leute verrückt macht.
Du kannst nur eine Ergänzungsprüfung ablegen wenn Du 2 mal die Note "mangelhaft" erreicht hast.
Bei einmal mangelhaft hast Du nicht die möglichkeit in eine Ergänzungsprüfung zu gehen.
Siehe:
Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Fächern mit „mangelhaft„ und in den übrigen Fächern mit mindestens „ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft" bewerteten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Das Fach ist vom Prüfling zu bestimmen. |
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Verfasst am: 20.12.2010 14:32 |
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achsoo.. ok, dann hab ich das falsch verstanden!
Naja, aber hauptsache bestanden ;) |
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Verfasst am: 20.12.2010 14:35 |
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Und ich mache die Leute nicht verrückt..! wäre doch umso besser, wenn man in eine Nachprüfung gehen könnte, um seine Note noch zu verbessern! Habe ja auch geschrieben, dass bei dieser Konstellation bestanden hat,... |
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Verfasst am: 20.12.2010 14:35 |
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@ powerbabe
"Du kannst nur eine Ergänzungsprüfung ablegen wenn Du 5 mal die Note "mangelhaft" erreicht hast."
So viel 5-en schafft keiner :-) |
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Verfasst am: 20.12.2010 14:44 |
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@rrathner
Fehler verbessert, sorry aber bei uns ist es mitten in der früh und ich habe nur 4 Stunden heute nacht geschlafen!!! |
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Verfasst am: 20.12.2010 21:47 |
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Ok dann bin ich ja schon ma beruhigt.
Vielen dank für die vielen Antworten :)
Dachte mein ergebnis fällt viel besser aus, so en mist :( |
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Verfasst am: 21.12.2010 09:07 |
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Eine Klassenkameradin hat
ReWe 33%
WiSo 53%
BaWi 63 %
hat sies gepackt ?
ich weiss nämlich nicht ob man gesamt über 50% kommen muss, oder ob man nur nicht 2 fünfen haben darf. |
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Verfasst am: 21.12.2010 09:10 |
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@Jan
Deine Klassenkameradin benötigt mindestens 50% in der mündlichen Prüfung, dann hat sie es geschafft!!! |
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Verfasst am: 21.12.2010 09:15 |
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Okay, danke für die antwort.
Könntest du mir evtl auch noch sagen wie du das berechnest ? |
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Verfasst am: 21.12.2010 11:24 |
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Bankwi. 2x
ReWe 1x
WiSo 1x
mündlich 2x
und dann /6 ;) |
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Verfasst am: 27.12.2010 09:41 |
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wie ist das, rundet die IHK eigentlich? Wenn ich also 91,5 % habe, wird das auf 92% aufgerundet? |
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