Bundesschatzbriefe+Finanzierungschätze!! |
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Verfasst am: 01.07.2006 17:27 |
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Hi ihr,
hab mal eine Frage zum oben genannten Thema.Bundesschatzbriefe können doch aufgeteilt werden in Typ A und Typ B.Bei Typ A gibts eine jährliche Zinszahlung und bei Typ B eine aufgezinste Variante.Stellen wir uns jetzt mal vor dass ein Kunde zu uns kommt und ein Auto bezahlen muß.Deshalb brauch er vorzeitig das Geld aus seinen angelegten Bundesschatzbriefen 6/2003.Das ist dann glaube Typ A.Also jährliche Zinszahlung.Wann bekommt er das Geld frühestens zurück?In meinem Hefter steht nach Ablauf eines Laufzeitjahres bekommt man 5000 Euro.Was wäre jetzt wenn der am 05.07 kommen würde und den Verkaufantrag stellt?Wie komme ich jetzt auf das Rückgabedatum?Brauche ich dazu noch irgendwelche Infos?Also Zinszahlungstermin oder sowas??Bitte helft mir!!
Und zu den Finanzierungsschätzen:die sind ja abgezinst,nicht?Also bekomm ich die Zinsen schon beim Kauf ausgezahlt,nicht wahr?Wenn ich die jetzt aber von jemanden kaufe,muss ich da nicht Stückzinsen an den Verkäufer zahlen??Wie ist das dort mit der Zinszahlung????
Bin total verwirrt... |
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Verfasst am: 01.07.2006 20:02 |
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Tach,
also:
abgezinst bedeutet: Du erwirbst die Finanzierungsschätze (1, oder 2-jährige) zu weniger als 100%, zB 98% und erhältst dann bei Fälligkeit 100% zurück.
Die Finanzierungsschätze werden auch nicht gehandelt.
Sie werden gekauft und sind dann nach 1 oder 2 Jahren fällig.
Bei anderen abgezinsten Forderungen, die gehandelt werden, zB beim Factoring, wird das Disagio immer kleiner.
Der Erste kauft eine Forderung zu 95% des Werts, der nächste kauft sie schon für 97% usw.
Ich hoffe das trägt zum besseren Verständnis bei. |
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Verfasst am: 01.07.2006 20:08 |
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Aber wie ist das bei den Bundesschatzbriefen mit vorzeitiger Verfügung?Wenn der Kunde z.B. am 05.07 kommt und sagt,ich will verkaufen...wann bekommt er das Geld zurück?Das ist das,was ich nicht verstehe.Und wenn ich das zurückbekomm,bekomm ich da gleich meine Zinsen dazu(da aufgeszinst)? |
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Verfasst am: 02.07.2006 10:30 |
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guten morgen,
also die vorzeitige rückgabe an den emittenten ist jederzeit nach dem ersten laufzeitjahr und bis zu 5000,-€ je gläubiger möglich. und das kann man innerhalb von 30 zinstagen immer wiederholen!! also wenn man z.b. ein gemeinschaftsdepot hat kann man 10.000,-€ alle 30 zinstage verkaufen!! alles klar geworden?? wenn nicht fragen!!
schönen sonntag |
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Verfasst am: 02.07.2006 11:47 |
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das mit der vorzeitigen verfügung und den 5.000,- € in 30 zinstagen geht aber erst nach einem jahr, d.h. wenn die 06/2003 rauskamen, dann kann man frühstens 07/2004 über die 5.000,- €verfügen... |
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Verfasst am: 02.07.2006 13:47 |
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Also die Aufgabe war so,dass ein Kunde kommt,weil er vorzeitig über das Geld aus den Schatzbriefen(2003/6) verfügen will(13.000 Euro).Am 31.Mai 2003 hatte der Kunde die Kauforder erteilt.Der Verkauf erfolgte ab 30.Mai 2003 (Zinslauf ab 1.Juni 2003)
So und als Lösungen:
am 1 Juni 2004-bekommt er 5000 Euro
am 1.Juli 2004-nochmal 5000 Euro
und am 31.Juli 2004-die restlichen 3000 Euro
von welchem Datum gehe ich da aus?Vom Zinslaufdatum?Oder vom Verkaufsdatum und dann ein Jahr drauf?Da müsste doch aber der erste Rückgabetermin am 30.Mai 2004 sein oder??? |
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Verfasst am: 02.07.2006 16:06 |
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Also ich bin mir zwar net ganz sicher, aber ich denk, du rechnest da ab dem Zeitpunkt, ab dem der Zinslauf ist; d.h. ab 1 Jahr + 1 Tag danach, kann über max. 5000 Euro pro Depotinhaber alle 30 Zinstage verfügt werden.
Also wenn der Zinslauf ab 31. Mai 2003 ist (Kunde hat die Order ja am 30. Mai erteilt oder??) kann frühestens ab 1. Juni 2004 über 5000 Euro verfügt werden; das nächste Mal geht dann erst nach 30 Zinstagen wieder (also 1. Juli 2004), usw.!!
Hoffe ich konnte helfen, aber wie gesagt, ich bin net sicher ob das so stimmt ;o) |
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Verfasst am: 02.07.2006 20:24 |
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Also gehe ich davon aus,wenn der Zinslauf ab 1.Juni 2003 beginnt,rechne ich 1 Jahr drauf und somit sind wir beim 1.Juni 2004...ist das so richtig??? |
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Verfasst am: 02.07.2006 21:54 |
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Ab 1. Juni 2004 kann man diese Bundesschatzbriefe zurückgeben. |
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Verfasst am: 03.07.2006 15:39 |
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also immer vom Zinslaufbeginn ausgehen,richtig? |
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