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Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Erbfall 1200 € oder 2500 € ?
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frankthetank
Rang: Small Cap
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Verfasst am: 07.05.2006 10:37
Wann muss ich denn das Geld an die Erbschaftssteuerstelle des Finanzamtes melden? 1200 wie im Grill, oder die hier diskutierten 2500 € ?
PepeN
Rang: Blue Chip
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Verfasst am: 07.05.2006 10:46
2500, im Grill steht noch das alte.
frankthetank
Rang: Small Cap
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Verfasst am: 07.05.2006 10:57
Vielen Dank für die Info!
100%ig sicher?
PepeN
Rang: Blue Chip
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Verfasst am: 07.05.2006 11:08
100%
Herrmann
Rang: Marketmaker
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Verfasst am: 07.05.2006 12:18 - Geaendert am: 07.05.2006 12:19
Für aktuelle Zahlen darf nicht Sekundärliteratur verwendet werden, sondern die aktuellen Zahlen aus erster Hand benutzt werden.
ErbStDV § 1 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und der Vermögensverwalter
(4) Die Anzeige darf nur unterbleiben,
1. ...
2. wenn der Wert der anzuzeigenden Wirtschaftsgüter 2.500 Euro nicht übersteigt.
Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/erbstdv_1998/gesamt.pdf
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=11243&forumid=5
frankthetank
Rang: Small Cap
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Verfasst am: 07.05.2006 12:36
vielen Dank für die Info!
Tiffy23
Rang: Start-Up
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Verfasst am: 08.05.2006 14:56
Hi,
du musst aber darauf achten, wann der Kunde verstorben ist. Ist er in 2005 verstorben musst du die alte Grenze von 1200 EUR beachten. Die neue, wenn der Kunde in 2006 verstorben ist.
frankthetank
Rang: Small Cap
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Verfasst am: 08.05.2006 15:06
o.k. vielen Dank.
Ich denke aber das die IHK dann Daten aus diesem Jahr nimmt.
djb
Rang: Marketmaker
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Verfasst am: 08.05.2006 15:08
da muss aber einer lange in der wohnung liegen das der fall mit 2005/2006 vorkommt oder?^^
Samstagsarbeit rockt !!!
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