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Verfasst am: 22.10.2005 12:14 |
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Hallo ich habe ein kleines Problem. Ich kann mir nicht merken, wann ich bei den Abschr. auf Forderungen die öffentl. Körperschaften dazuzählen und wann ich sie gar nicht berücksichtigen muss. Hat jemand eine Eselsbrücke? |
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Verfasst am: 22.10.2005 12:27 |
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Auf Forderungen an die Öffentliche Hand wird nicht abgeschrieben!
Wir gehen davon aus, dass alle Kommunen, Länder, der Bund und alle Institutionen, für die letztendlich eine dieser drei Körperschaften haftet, absolut 100%-ig sichere Schuldner sind, die niemals pleite gehn und bei denen nie eine Forderung auch nur in Teilen ausfällt. |
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Verfasst am: 22.10.2005 16:12 - Geaendert am: 22.10.2005 16:13 |
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Das Ausfallrisiko bei diesen Adressen wird mit 0 angesetzt. |
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