Frage zu Wertberichtigungen bei Wertpapieren |
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Verfasst am: 27.04.2005 16:41 |
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Es ist doch richtig, dass bei der kommenden IHK-Püfung nur die HGB Gesetze abgefragt werden (laut Prüfungskatalog)
nicht nach IAS.
Dann kann ich doch pauschal sagen, dass wenn ich grundsätzlich den Niederstwert nehme (Vergleich zwischen Ankaufs- und aktuellen Kurs) immer richtig liege. Egal, ob Handelsbestand, Anlagebestand oder Liquiditätsreserve.
Also könnte ich immer nach dem strengen Niederstwert bewerten und das gemilderte ausser acht lassen.
Ist das so korrekt?
Gruss
Deneman |
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Verfasst am: 27.04.2005 16:51 - Geaendert am: 27.04.2005 16:52 |
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Ja, das Bafin empfiehlt den Banken, auch ihr Anlagevermögen zum Niederstwert auszuweisen.
Das gemilderte NIederstwertprinzip sollte man jedoch auch kennen, es könnte ja in Auswahlfragen vorkommen (von 6 Aussagen sind zwei richtig, welche?)
Zu Interpretation der IHK: Ich sehe das genauso. Die IHK-Formulierung schließt eine Bewertung nach internationalem Recht oder deutschem Steuerrecht aus. Daran müssten die sich halten, andernfalls die Aufgabe wieder aus der Wertung nehmen! |
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Verfasst am: 27.04.2005 17:11 |
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Vielen Dank!
für beide Antworten natürlich. |
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