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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling |
Moderator: TobiasH |
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Eigenkapitalrendite?! |
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Verfasst am: 17.04.2006 14:14 |
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Hi!
Wie errechnet man bei der Kalkulation eines Aktivproduktes die Eigenkapitalrentabiliät aus??
Gegeben ist follgendes:
Eigenkapitalkosten 0,48%
Ein Ehepaar benötigt 200.000€ , die den Kunden al Relakredit (Anrechnung Grundsatz 1 zu 50%) zur Verfügung gestellt werden sollen!
rauskommen sollte 4% EK-Unterlegung!
Aber wie ist der Rechenweg????
Und was ist der Grundsatz 1??
Danke |
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Verfasst am: 17.04.2006 16:42 - Geaendert am: 17.04.2006 17:10 |
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Banken und Sparkassen müssen bei 100 %-Hinterlegung für Kredite mit Eigenkapital in Höhe von 8 % unterlegen. Davon 50 % ergibt 4 %
Grundsatz I über die Eigenmittel der Institute
§ 13 Bonitätsgewichte Absatz 4
Mit 50 v.H. zu gewichten sind:
1. Risikoaktiva nach § 4 Satz 2 Nr. 3 und 4, sofern nicht die Voraussetzungen für die Anwendung eines niedrigeren Anrechnungssatzes gegeben sind,
2. Realkredite im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 5 KWG, die durch Grundpfandrechte auf Wohneigentum, das von dem Kreditnehmer gegenwärtig oder künftig selbst genutzt oder vermietet wird, gesichert sind
...
http://www.bafin.de/bekanntmachungen/ba/g1_20070.htm
Die Anwendung des Gewichtungssatzes in Höhe von 50 % auf die Realkredite ist an drei Voraussetzungen geknüpft, die insgesamt erfüllt sein müssen:
1. Der Kreditbetrag darf 60 % des Beleihungswerts (§ 12 Abs. 1 HBG) und 50 % des Verkehrswerts der als Realkreditsicherheit herangezogenen Immobilie nicht überschreiten.
2. Der Beleihungswert ist mindestens alle drei Jahre oder dann neu zu schätzen, wenn der Verkehrswert um mehr als 10 % sinkt
3. Die Immobilie muss entweder vom Eigentümer gegenwärtig oder künftig genutzt werden oder vermietet sein.
Weitere Informationen unter:
http://www.bafin.de/bekanntmachungen/ba/g1b20070.htm |
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