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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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Steuern und Fonds :-( |
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Verfasst am: 24.07.2011 20:27 |
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Wie sieht es eigentlich bei folgendem Beispiel aus?
Ein Kunde tätigt innerhalb eines Kalenderjahres folgende Fonds-Geschäfte:
Kauf von 100 Anteilen zu je 50 €.
Freistellungsauftrag beträgt 25,- €
Der Fonds schüttet insgesamt 70 ,- € an Ertrag aus.
Somit ist der zu versteuernde Betrag 45 ,- €. Bedeutet ohne Zwischengewinne und SolZ 11, 25 € an Steuern.
Jetzt verkauft der Kunde die Anteile zu 40 €. Er macht also 1000 € Verlust.
Ist es jetzt richtig, dass der Kunde erstmal die 11,25 € an Steuern erstattet wird, der FSA in Höhe von 25 ,- € wieder auflebt und im Verrechnungstopf Sonstige 930 ,- € eingebucht werden?
Danke Euch im Voraus!!! |
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Verfasst am: 24.07.2011 21:29 |
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Der Soli darf nicht vergessen werden. Zusammen mit KEST sind das 11,87€.
Bei dem Verlust von 1000€ erhält er die Erstattung von 11,87€ und fallen keine weiteren Buchungen an, dann lebt der FSA in Höhe von 25€ wieder auf. Somit beträgt der allgemeine Verlustverrechungstopf 905€. |
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Verfasst am: 24.07.2011 21:34 |
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super - danke...
wäre es genau das gleiche Ergebnis, wenn der Kauf im Jahr 1 und der Verkauf mit Verlust im Jahr 2 ist? |
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Verfasst am: 24.07.2011 22:33 - Geaendert am: 24.07.2011 22:33 |
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Grundsätzlich ja. Jedoch ist das der einfachste Fall.
Ich würde mal behaupten, der Großteil der ausschüttenden Fonds schüttet nicht 100% der Erträge aus. Dann handelt es sich um eine Teilthesaurierung. Dabei entstehen sogenannte akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge, die beim Verkauf berücksichtigt werden müssen.
Der Zwischengewinn spielt auch immer eine Rolle.
Und sollte der Fonds Erträge aus der Veräußerung ausländischer Immobilien erwirtschaftet haben, so muss beim Verkauf auch der besitzanteilige Immobiliengewinn mit einbezogen werden.
Das geht dann zwar schon ziemlich tief rein, dadurch kann jedoch z.B. ein wirtschaftlicher Gewinn zu einem steuerlichen Verlust werden...
Gruß aus Frankfurt,
QB3 |
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