Fälligstellung von Forderungen |
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Verfasst am: 19.11.2005 21:58 |
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hallo zusammen,
eine kurze frage:
wie erfolgen die rechtlichen notwenidigen schritte um eine forderung fällig stellen zu können, sodass ich auch evtl. sicherheiten verwerten kann?
bsp: ich muss ja als KI eine manung schreiben, welche fristen müssen vergehen, wie oft muss ich mahnen usw...
vielen dank und viele grüße aus dem bissl verschneiten aber urkalten südwestlichen bayern! |
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Verfasst am: 19.11.2005 22:21 |
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In den AGB kann man Folgendes lesen:
Wenn die Bank verwertet, hat sie unter mehreren Sicherheiten die Wahl. Sie wird bei der Verwertung und bei der Auswahl der zu verwertenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen.
Die Kündigungsfristen stehen im BGB. |
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Verfasst am: 20.11.2005 23:04 |
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Hi,
A]
1., 2. Mahnung (Info Zahlungsrückstand, Zahlungsaufforderung)
3. Mahnung (Androhung Kündigung, letzte Frist)
B]
Fälligstellung des Darlehens
1. Verzug mit mind 2 aufeinanderfolgenden Raten
2. Verzug mit mind 10% der Darlehenssumm bei Laufzeit bis 3 Jahre oder Verzug mit mind 5 % der Summe bei Laufzeit über 3 Jahren
3. Fristsetzung von 2 Wochen + Erklärung Gesamtfälligstellung + Gesprächsangebot
C] Fälligstellung, Verwertung Sicherheiten
ohne Gewähr |
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