Welche zwei Aussagen sind richtig?
1. "Sie haben nur ein Widerrufsrecht, wenn es ausdrücklich im Darlehensvertrag vereinbart wurde."
2. "Die Widerrufsbelehrung muss nur einmal erfolgen und gilt für jede weitere Kreditaufnahme bei der Kreditbank AG."
3. "Sobald Sie über den Darlehensbetrag verfügen, ist ein Widerruf nicht mehr möglich."
4. "Sie können den Darlehensvertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung widerrufen."
5. "Sofern Sie den Darlehensvertrag rechtzeitig widerrufen, muss Ihr Widerruf keine Begründung enthalten."
6. "Ihr Widerruf muss in Schriftform gegenüber der Kreditbank AG erfolgen."
das ganze noch mit Begründung: Widerrufsfrist beginnt mit ordnumgsgemäßer Untterichtung des KN bzgl. Widerrufsrechtes, was ja auch festgehalten wird. Bei uns heißt das Formular cleverer Weise "Widerrufsbelehrung" :D
also sind Punkte 1, 2 und 3 schon mal weg vom Fenster.
und Punkt 4 richtig.
§355 BGB: "...Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen ..."